Seit Langem fordert der Kinderschutzbund Augsburg, die Kinderrechte in das Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen. Innerhalb der europäischen Union sind der Anspruch der Kinder auf Schutz, Förderung und Beteiligung, der Vorrang des Kindeswohls, bereits in Artikel 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgeschrieben. Deutschland hat diese, im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, noch nicht normiert.
Bislang werden Kinder in unserem Grundgesetz in Artikel 6 erwähnt, sie sind jedoch nur „Regelungsgegenstand, Objekte“ der Norm. Die Familie als die kleinste Form unserer Gesellschaft, geschützt durch Art. 6 GG, stets unter besonderem Schutz.
Familien können jedoch durch die eigene gelebte Kultur, die Lebensweise, die Auffassung der
Rollen-und Geschlechterteilung, als auch das soziale Umfeld unterschiedlich geprägt sein. So können Kinder bei der Wahrnehmung ihrer Rechte, Beschränkungen unterliegen, die aus dem Erziehungsrecht ihrer Eltern resultieren. Das Kind kann in der Ausübung seiner Kinderrechte
beeinträchtigt sein.
Seit Jahren engagiert sich die Vorsitzende des Kinderschutzbundes Augsburg, Nazan Simsek, auch Fachanwältin für Familienrecht, auf dem Gebiet der Paralleljustiz und wurde vom bayerischen
Staatsministerium für ihr Engagement durch den Staatsminister Prof. Dr. Bausback mit der bayerischen Justizmedaille ausgezeichnet. Zudem wurde die Vorsitzende Nazan Simsek anlässlich
des Gesetzentwurfes zum Verbot der Kinderehe als Sachverständige im Bundestag angehört.
Die Subjektstellung des Kindes als Grundrechtsträger ist aus ihrer Sicht für die effektive Umsetzung des Kindeswohles unerlässlich. Nazan Simsek weist darauf hin, dass die Verankerung
der Kinderrechte im Grundgesetz zu einer Subjektstellung des Kindes und damit zum effektiven Schutz der Kinderrechte führt. Der Schutzauftrag wird damit normiert und das Kind in den Fokus gestellt.
Kinder haben als Persönlichkeiten Anspruch auf Bildungs- und Chancengleichheit. Die Kinderarmut
in Deutschland jedoch spiegelt diese nicht wider. Das Armutsrisiko von Kindern ist erneut gestiegen.
Oft führt eine überladene Bürokratie dazu, dass Kinder- und Familienförderungen nicht zugänglich sind. Zudem entsprechen sie nicht dem tatsächlichen Bedarf.
Kinder haben ein Recht auf Spielen, auf körperliche Bewegung, auf gewaltfreie Erziehung und auf
Partizipation. Der Zustand der Turnhallen, der Spielplätze und der Mangel an Betreuungsplätzen wird oftmals den Kinderrechten nicht gerecht. Auch bedarf es des Ausbaues von Beratungsstellen.
Eltern sollten in ihrer Erziehungsverantwortung unterstützt und beraten werden. Oftmals sind die Beratungsstellen jedoch überlastet und damit die Anfragen mit langen Wartezeiten verbunden.
„Kinderrechte sind eine gesellschaftliche Verantwortung und Aufgabe. Die Kinder von heute sind die Erwachsenen von morgen und damit die Tragkraft unserer Demokratie und Rechtsordnung. Als Kinderschutzbund fordern wir daher die Kinderrechte in das Grundgesetz“, so Nazan Simsek.