Kinder und Jugendliche gehen wählen

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Am Freitag können Kinder und Jugendliche bei den U18-Kommunalwahlen ihre Kreuzchen machen!

Am kommenden Freitag, den 6. März 2020, können Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren die bayerischen Kommunalwahlen nachempfinden und wählen gehen. Bisher sind bayernweit 80 Wahllokale beim Bayerischen Jugendring (BJR) gemeldet, die Kindern und Jugendlichen neun Tage vor den eigentlichen Kommunalwahlen die Möglichkeit geben zu wählen.

Der Bayerische Jugendring K.d.ö.R. ist die Arbeitsgemeinschaft der 36 landesweiten und 35 (über-)regional tätigen Jugendverbände und 322 örtlichen Jugendgruppen in Bayern. Strukturell ist er in sieben Bezirksjugendringe sowie 96 Stadt- und Kreisjugendringe gegliedert. Seine Mitgliedsorganisationen erreichen mit ihren Angeboten mehr als zwei Drittel aller Kinder und Jugendlichen in Bayern.

Über die U18-Wahlen

Stimmberechtigt ist jedes Kind und jede_r Jugendliche unter 18 Jahren, ohne Mindestalter und egal welcher Staatsangehörigkeit. Ziel ist es, bei Kindern und Jugendlichen das Interesse für Politik und demokratische Prozesse zu wecken. Die U18-Wahlen bringen zudem die Meinungen und Positionen junger Menschen ins Bewusstsein der Öffentlichkeit.

Informationen zu den Wahllokalen in Bayern unter: https://www.bjr.de/junggerecht/sichtbar-und-aktiv-werden.html

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