Zwischen Selbstbestimmung und Kriminalisierung

Grafik für Diskurs über Selbstbestimmungsrecht
HINWEIS: Dieser Artikel ist älter als ein Jahr (Erscheinungsdatum: 29. September 2021). Es kann sein, dass Inhalte dieses Artikels sich geändert haben. Hier geht es zu unseren aktuellen Meldungen.

Vor 150 Jahren, im Jahr 1871, wurde im Reichsstrafgesetzbuch der § 218 verankert. Frauen, die eine Schwangerschaft abbrachen, drohte damit eine bis zu fünfjährige Zuchthausstrafe. Noch immer ist der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland im Strafgesetzbuch geregelt und nur unter bestimmten Bedingungen straffrei. Und noch immer stellt der § 218 eines der umstrittensten Gesetze des Bundesrepublik dar.

Auf der einen Seite stehen die Frauen mit ihrem Recht auf Selbstbestimmung und ausreichende medizinische Versorgung im Falle eines Abbruchs. Dem gegenüber stehen die Embryonen und Föten und die juristische wie philosophische Frage, ab wann ein Mensch ein Mensch ist und demnach ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit genießt.

Darüber hinaus zieht die grundsätzliche Einordnung von Schwangerschaftsabbrüchen als Straftatbestand weitere Fragen nach sich. Zum einen wäre da die Debatte um den § 219a, das sogenannte Werbeverbot zu nennen, das in den vergangenen Jahren mehrfach öffentlich diskutiert wurde. Aber auch weniger juristische Themen wie die Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und die entsprechenden Schwierigkeiten für betroffene Frauen und Ärzt:innen bei der Informationsbeschaffung, Entscheidungsfindung und Durchführung sind Folge des § 218.

Um möglichst viele Aspekte dieser komplexen Thematik fundiert zu beleuchten, veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft Augsburger Frauen (aaf) einen moderierten Diskurs mit Stimmen aus der Rechtstheorie, der juristischen und medizinischen Praxis, der sozialpädagogischen Beratung sowie vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung.

Abgerundet und ergänzt wird der Abend durch musikalische und poetische Beiträge von performic, BLUESPOTS PRODUCTIONS und dem Staatstheater Augsburg.

INFO:
§ 218 StGB. Diskurs. Musik. Poesie
Fr 01.10.21, 19 Uhr
Augustanasaal, Annahof 4, Augsburg

Veranstalterin: Arbeitsgemeinschaft Augsburger Frauen

Sofern coronabedingt keine Präsenzveranstaltung stattfinden kann, wird sie digital stattfinden.

Anm.: fachveranstaltung@augsburg.de (mit dem Stichwort: § 218), ø

www.aafnetzwerk.de