Vermögen mit gutem Gefühl schenken

FinanzDad Portrait

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Eltern und Großeltern kennen das Problem. Man möchte den (Enkel)Kindern bereits zu Lebzeiten einen größeren Geldbetrag schenken. Denn Schenken bereitet bekanntermaßen Freude und da ist es doch schön, wenn man dem Beschenkten die frohe Botschaft selbst überbringen kann. Allerdings bestehen bei vielen auch Sorgen, dass die (Enkel)Kinder noch zu jung sind, um verantwortungsvoll mit dem verschenkten Vermögen umzugehen.
Aus diesem Grund möchte man sich als Schenkender gerne mit einem Vetorecht absichern, das man bei Verfügungen einlegen kann. Die praktische Umsetzung eines solchen Vetorechts ist jedoch schwierig. Wenn Geld verschenkt wird, landet dieses auf einem Konto des Beschenkten.
Mit dem 18. Geburtstag kann über Guthaben auf einem Konto jedoch frei verfügt werden.
Zwar lassen sich in Schenkungsverträgen Rückforderungsrechte einbauen, diese helfen einem aber nur bedingt, wenn das Geld in der Zwischenzeit „verprasst“ wurde.
Auch eine Altersgrenze, ab der erst der Zugriff auf die Schenkung möglich ist, kann man deswegen nicht ohne weiteres darstellen.

Eine Lösung bieten spezielle Versicherungen
Fondsgebundene Versicherungen mit dem 99/1-Modell können das Problem lösen. 99/1 ist keine Bezeichnung für den neuesten Porsche, sondern die Aufteilung der Versicherungsnehmer. Nachdem ein (Groß)Elternteil den Versicherungsvertrag auf sich abgeschlossen hat, wird dieser zu 99% an das (Enkel)Kind verschenkt. 1% bleibt weiterhin im Besitz des Schenkenden.
Der Versicherungsvertrag hat die Besonderheit, dass eine Verfügung während der Laufzeit eine Vertragsänderung darstellt, der alle Versicherungsnehmer zustimmen müssen. Das heißt, durch den kleinen Anteil von 1% an der Versicherung, hat der Schenkende ein Vetorecht.
Das Ende der Vertragslaufzeit der Versicherung wird auf den Zeitpunkt festgelegt, an dem das (Enkel)Kind selbst verfügen darf.
Wichtig für Großeltern: Der Anteil von 1% kann an die Eltern vererbt werden, wodurch das Vetorecht im Fall des Todes auf die Eltern übertragen wird.

Schenkungen frühzeitig planen
Schenken dient aber nicht nur der Freude. Auch das Thema Erbschaftssteuer spielt häufig eine Rolle. Erbschaften sind ab einem gewissen Vermögen steuerpflichtig. Die Freibeträge scheinen im ersten Moment komfortabel. Doch schon mit einer Immobilie können Konstellationen auftreten, die bei Tod zu Erbschaftsteuern führen können.
Wer sich frühzeitig Gedanken über den Vermögensübergang macht, kann viele Tausend Euro Steuern sparen!

Mehr zu dem Thema und wie man seinen Kindern erfolgreich Vermögen aufbaut, erfährst du im kostenlosen Onlineseminar von Rick Heidel. Er ist Geschäftsführer der FinanzDad GmbH, die sich auf Geldanlagen für Familien spezialisiert hat – honorarbasiert, ohne Provision.

INFO:
Geld anlegen für Kinder – aber bitte richtig!
Di 28.02.2023, 19.30 Uhr
Onlineseminar
Veranstalter FinanzDad, Augsburg, Rick Heidel

kostenlos

Anm.: www.finanz-dad.de/seminar

www.finanz-dad.de